Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Nachricht 12. März 2018

Bei der am 11. März 2018 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Ev.-luth. Jakobusgemeinde gewählt worden:

  1. Nadine Berndt (75 Stimmen)
  2. Monika Gehnen (79 Stimmen)
  3. Claudia Lampe (100 Stimmen)
  4. Stephanie Schnauber (53 Stimmen)
  5. Frank Waniek (101 Stimmen)
  6. Katharina Winkler (61 Stimmen)

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde innerhalb einer Woche nach der Abkündigung im Gottesdienst am 18. März 2018 bei dem Kirchenkreisvorstand des Ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück in der Schlossstr. 16, 49074 Osnabrück, anfechten.

Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden ist oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden sind. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

Der Kirchenvorstand
der Ev.-luth. Jakobusgemeinde

Wie geht’s jetzt weiter?

Nach der Wahl wird der neue Kirchenvorstand noch um zwei berufene Mitglieder ergänzt. Das Berufungsverfahren ist geregelt in § 37 Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG). Danach macht der Kirchenvorstand in seiner nächsten Sitzung am 12. April Vorschläge zur Berufung von zwei Kirchenvorsteherinnen oder Kirchenvorstehern. An der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes über die Berufungsvorschläge nehmen die neugewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher mit Stimmrecht teil. Die Berufung erfolgt dann bis zum 21. April durch den Kirchenkreisvorstand. Die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher werden in einem Gottesdienst am 17. Juni um 10 Uhr in ihr Amt eingeführt.

Kleine Wahlstatistik

Von insgesamt 1.446 Wahlberechtigten haben 131 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 9,06 %. Im Durchschnitt lag die Wahlbeteiligung im Kirchenkreis Osnabrück bei 9,77 %.

27 Gemeindemitglieder haben ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausgeübt. Von den erstmals wahlberechtigten 14- und 15-Jährigen haben von insgesamt 36 Gemeindemitgliedern sechs an der Wahl teilgenommen.