Aufgaben des Kirchenvorstandes
Eine Kirchengemeinde erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Aufgaben eigenständig und regelt ihre Angelegenheiten selbstständig im Rahmen des kirchlichen Rechts.
Eigenständigkeit und Selbstständigkeit bedeuten für den Kirchenvorstand: Er trägt eine große Verantwortung. Mit seinen Entscheidungen nimmt er Einfluss auf die Gestaltung kirchlichen Lebens, setzt Schwerpunkte und bestimmt das Ansehen seiner Gemeinde mit.
Mit dem Pfarramt leitet der Kirchenvorstand gemeinsam die Gemeinde und fördert ein lebendiges Miteinander. Er ist verantwortlich für die Mitarbeitenden, motiviert und unterstützt sie.
Die Arbeit des Kirchenvorstandes geschieht ehrenamtlich.
Die konkreten Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes ergeben sich aus der Kirchengemeindeordnung, siehe Rechtssammlung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers:
www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/20826
Internet für Kirchenvorstände

 www.gemeinde-leiten.de
Über das Internetportal der hannoverschen Landeskirche können Kirchenvorstände (und andere ehrenamtliche Leitungspersonen)
- Wissen abrufen,
- Erfahrungen mitteilen und austauschen sowie
- Ansprechpartner/innen und Angebote finden.
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